Laufende Rückzahlungspraxis
Die Rückzahlungen erfolgen in der Regel in der ersten Monatshälfte, wenn uns der Verkaufsauftrag bis Ende des Vormonats (letzter Geschäftstag) vollständig und von Ihnen unterschrieben vorliegt. Die Rückzahlung kann sich um maximal fünf Jahre verzögern (ab dem Ende des Jahres, in das die Beendigung fällt), da gemäß der Satzung von Oikocredit die Rücknahme von Anteilen spätestens innerhalb von fünf Jahren erfolgt.
Vorab-Information über mögliche Änderung der Rückzahlungsbedingungen
Die Generalversammlung von Oikocredit hat 2018 einen Vorratsbeschluss gefasst, der nur unter bestimmten Bedingungen in Kraft treten wird. Hintergrund für den Beschluss ist, dass nach den internationalen Rechnungslegungsstandards Genossenschaftsanteile nur als Eigenkapital anerkannt werden, wenn es keine festen Rückzahlungsfristen gibt. Auch in Deutschland haben viele Genossenschaften deshalb in den letzten Jahren ihre Satzungen angepasst.
Bei Oikocredit gilt bereits heute, dass die Genossenschaft das Recht hat, Rückzahlungen um bis zu fünf Jahre zu verzögern. Auf der Grundlage des im Juni 2018 getroffenen Vorratsbeschlusses kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Satzungsänderung veranlassen und einen zeitlich nicht beschränkten Rückzahlungsvorbehalt einführen. Sollte es dazu kommen, würden wir Sie ausführlich informieren und Ihnen eine Anpassung des mit Ihnen bestehenden Treuhandvertrages vorschlagen.