Angesichts veränderter gesetzlicher Rahmenbedingungen zum Anlegerschutz1 bietet der Förderkreis ab dem 01. Juni 2022 die treuhänderische Beteiligung an Oikocredit nicht mehr an.
Oikocredit arbeitet derzeit an einem neuen Beteiligungsmodell. Durch Vereinfachung und Vereinheitlichung bestehender Strukturen soll zum einen eine noch größere Wirkung für die Menschen und Gemeinschaften im globalen Süden erzielt werden. Zum anderen sieht das Modell vor, dass neben den bisherigen Mitgliedern der internationalen Genossenschaft (Kirchen, kirchliche Organisationen, Förderkreise, etc.) alle, auch Privatpersonen und andere Organisationen, direkt bei Oikocredit International Beteiligungen erwerben können. Wir rechnen mit dem neuen Modell zum März 2023.
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[1] Vermögensanlagegesetz (VermAnlG), Anlegerschutzgesetz (AnlSchStG), BaFin Merkblatt Blindpool